martedì 29 luglio 2008
Gericht stoppt iPhone-Werbung
Die Telekom Deutschland muss ihre iPhone-Werbung ändern.
Rückschlag für die iPhone-Vermarktung: Das Hamburger Landgericht hat eine Werbung der Deutschen Telekom für das Apple-Handy verboten.
Demnach darf der iPhone-Tarif "Complete" nicht mehr mit dem Versprechen des "freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" beworben werden (Az.: 315 O 360/08). Es folgte damit einem Antrag des Düsseldorfer Internettelefonie-Anbieters Indigo Networks.
Indigo hatte sich daran gestoßen, dass der Internetzugang nicht frei sei, weil etwa die Internet-Telefonie und das Chatten nicht erlaubt seien. Auch werde die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Daten-Volumen beschränkt. Zudem werde der sichere Zugriff auf geschützte Unternehmensdaten mittels sogenannter VPN-Tunnels nicht erlaubt.
"Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder andere Videofilmestreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar", heißt es von dem Kläger.
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